Jahresbeiträge für Vereinsmitglieder

Mit dem Jahr 2018 ist eine Anhebung der Mindestmitgliedsbeiträge in Kraft getreten. Die Erhebung der Mindestmitgliedsbeiträge ist Voraussetzung für den Erhalt von Zuschüssen. Die Mindestmitgliedsbeiträge werden in zwei Schritten für einen Erwachsenen in 2018 auf zunächst 5,00 EUR und ab 2020 auf 6,00 EUR angehoben, für Kinder und Jugendliche auf zunächst 3,50 EUR und dann 4,00 EUR. Die Mindestmitgliedsbeiträge gelten ausschließlich für einen einzelnen Erwachsenen bzw. ein einzelnes Kind bzw. Jugendlichen. Unabhängig von den Mindestmitgliedsbeiträgen kann ein Verein Sonderbeiträge (z.B. Familienbeiträge, Beiträge für passive Mitglieder etc.) erheben, die sich nicht an den Mindestmitgliedsbeiträgen orientieren müssen. Der Beschluss zur Anhebung der Mindestmitgliedsbeiträge erfolgte in der Mitgliederversammlung des Landessportbundes Rheinland-Pfalz im Juni 2016. Vereine, die ab dem Jahr 2018 Zuschüsse erhalten wollen, müssen ihre Beiträge entsprechend anpassen.

Die Beitragsanpassungen für den SV Irsch, gültig ab dem 01.01.2019, wurden in der Jahreshauptversammlung 2018 von der Versammlung beschlossen.

Kontakt zur Mitgliederverwaltung

Haben sie Fragen, Anregungen oder Mitteilungen, dann senden sie uns eine E-Mail. Wir freuen uns auf ihre Anfrage!

Beiträge für aktive Mitglieder

Mitglieder Beitrag
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren 48,00 EUR
Aktive Mitglieder ab 18 Jahren 72,00 EUR

Sonder-Beiträge

Mitglieder Beitrag
Familienbeitrag 96,00 EUR
Auszubildende / Schüler / Studenten (auf Antrag) 48,00 EUR
Aktive Rentner (ab 60 Jahre) 48,00 EUR
Inaktive Mitglieder 30,00 EUR
Ehrenmitglieder beitragsfrei