Vorstand
Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und vertritt ihn nach außen. Die Satzung muss Regelungen dazu enthalten, wie sich der Vorstand zusammensetzt, ob er aus einer oder mehreren Personen besteht. In der Satzung wird auch bestimmt, ob der Vorstand aus einem engeren und einem erweiterten Vorstand besteht. Deshalb muss darauf geachtet werden, dass die Unterscheidung zwischen dem eigentlichen Vorstand und dem erweiterten Vorstand in der Satzung zum Ausdruck kommt.
Der Gesamtvorstand setzt sich aus dem geschäftsführendem und dem erweiterten Vorstand zusammen.