Jahresbeiträge für Vereinsmitglieder
Mit dem Jahr 2018 ist eine Anhebung der Mindestmitgliedsbeiträge in Kraft getreten. Die Erhebung der Mindestmitgliedsbeiträge ist Voraussetzung für den Erhalt von Zuschüssen. Die Mindestmitgliedsbeiträge werden in zwei Schritten für einen Erwachsenen in 2018 auf zunächst 5,00 EUR und ab 2020 auf 6,00 EUR angehoben, für Kinder und Jugendliche auf zunächst 3,50 EUR und dann 4,00 EUR. Die Mindestmitgliedsbeiträge gelten ausschließlich für einen einzelnen Erwachsenen bzw. ein einzelnes Kind bzw. Jugendlichen. Unabhängig von den Mindestmitgliedsbeiträgen kann ein Verein Sonderbeiträge (z.B. Familienbeiträge, Beiträge für passive Mitglieder etc.) erheben, die sich nicht an den Mindestmitgliedsbeiträgen orientieren müssen. Der Beschluss zur Anhebung der Mindestmitgliedsbeiträge erfolgte in der Mitgliederversammlung des Landessportbundes Rheinland-Pfalz im Juni 2016. Vereine, die ab dem Jahr 2018 Zuschüsse erhalten wollen, müssen ihre Beiträge entsprechend anpassen.
Die Beitragsanpassungen für den SV Irsch, gültig ab dem 01.01.2019, wurden in der Jahreshauptversammlung 2018 von der Versammlung beschlossen.
Kontakt zur Mitgliederverwaltung
Haben sie Fragen, Anregungen oder Mitteilungen, dann senden sie uns eine E-Mail. Wir freuen uns auf ihre Anfrage!
E-Mail: mitgliederverwaltung@sv-irsch.de
Beiträge für aktive Mitglieder
Mitglieder | Jahresbeitrag |
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Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren | 48,00 EUR |
Aktive Mitglieder ab 18 Jahren | 72,00 EUR |
Sonder-Beiträge
Mitglieder | Jahresbeitrag |
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Familienbeitrag | 96,00 EUR |
Auszubildende / Schüler / Studenten (auf Antrag) | 48,00 EUR |
Aktive Rentner (ab 60 Jahre) | 48,00 EUR |
Inaktive Mitglieder | 30,00 EUR |
Ehrenmitglieder | beitragsfrei |